Grund- und Behandlungspflege
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst jegliche pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Kosten für grundpflegerische Hilfen werden je nach Vorliegen der Pflegegrade 1 bis 5 von Ihrer Pflegekasse übernommen oder können auch von Ihnen privat gezahlt werden.
Folgende Leistungen kann die Grundpflege beinhalten:
Hilfe bei der Körperpflege sowie Duschen und Baden
Hilfe beim An- und Auskleiden
Ernährung (zum Beispiel Zubereiten von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
Hilfe bei Ausscheidungen
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
Foto: DRK-Kreisverband Bremervörde e. V.
Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege oder auch Krankenpflege versteht man alle ärztlich verordneten Leistungen. Die Behandlungspflege soll die Behandlung Ihres Arztes unterstützen und sichern. Die Kosten für behandlungspflegerische Leistungen übernimmt Ihre Krankenkasse.
Leistungen der Behandlungspflege können sein:
Blutzuckermessungen und Insulininjektionen
Verbandwechsel
Medikamentengabe (beispielsweise auch Verabreichen von Augentropfen)
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ Kompressionsverbänden
Injektionen
An- und Abnehmen von Infusionen zur künstlichen Ernährung