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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

 

Werden Sie durch Ihre Angehörigen oder andere private Pflegepersonen betreut und sind diese beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub verhindert, so können Sie uns als Ersatzpflege in Anspruch nehmen.

 

Die sogenannte Verhinderungspflege besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 und kann zusätzlich zu 50 Prozent aus nicht verbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Eine Anrechnung auf das Pflegegeld erfolgt nicht.

 

Bei Fragen zur Verhinderungspflege sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.